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BFH, 14.07.1993 - X B 37/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Festsetzung der Umsatzsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.08.1992 - II R 107/90
Begriff der "Kenntnis" (§ 171 Abs. 8 AO
Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X B 37/93
Gründe dafür, daß die Vorläufigkeitsvermerke hätten nichtig sein können, sind nicht ersichtlich (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. August 1992 II R 107/90, BFHE 169, 9, 11, BStBl II 1993, 5, m.w.N. der Rechtsprechung).Kenntnis i.S. von § 171 Abs. 8 AO 1977 ist das positive Wissen der Finanzbehörde von der Beseitigung der Ungewißheit; ein bloßes Kennenmüssen von Tatsachen, die das FA bei pflichtgemäßer Ermittlung erfahren hätte, steht der Kenntnis nicht gleich (Urteil in BFHE 169, 9, 11f., BStBl II 1993, 5).
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 14.07.1993 - X B 37/93
Nach Sachlage konnten außerdem aus dem bisherigen Verhalten der Kläger für diese nachteilige Schlüsse gezogen werden, die zu einer weiteren Begrenzung der Sachaufklärungspflicht und des Beweismaßes führten (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
- BFH, 07.02.1995 - IX R 68/92
Vorläufigkeitsvermerk bei der Steuerfestsetzung der Einkünfte aus Vermietung und …
Für die Beseitigung der Ungewißheit kommt es i. S. von § 171 Abs. 8 AO 1977 auf die positive Kenntnis des FA an, ein bloßes Kennenmüssen von Tatsachen steht der Kenntnis nicht gleich (vgl. Entscheidungen des BFH vom 26. August 1992 II R 107/90, BFHE 169, 9, BStBl II 1993, 5;… vom 26. August 1992 II R 108/90, BFH/NV 1993, 574; vom 14. Juli 1993 X B 37/93, BFH/NV 1994, 148;… vgl. Ruban, a.a.O., § 171 AO Rz. 95). - FG Hamburg, 10.11.1995 - V 108/92
Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuerbescheides wegen Festsetzungsverjährung bzw. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Halle, 17.12.2003 - 5 A 459/02 Der Erlass von Säumniszuschlägen setzt jedoch nicht stets Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Steuerpflichtigen voraus; es genügt, wenn in Bezug auf die Steuerforderung im Zeitpunkt der Fälligkeit oder danach während des Säumniszeitraums zu irgend einem Zeitpunkt eine (persönliche) Erlass- oder Stundungssituation bestanden hat; es sind die Säumniszuschläge zu erlassen, die nach diesen Zeitpunkten entstanden waren (… BVerwG, Urt. v. 23. August 1990 - 8 C 42.88 - NJW 1991, 1073 [1075]; BFH, Urt. v. 7. Mai 1993 - III R 43/89 - BFH/NV 1994, 148;… Urt. v. 1. Juli 1998 - IV B 7/98 - BFH/NV 1999, 12).